Fallen Treppen und Geländer in den Geltungsbereich von EN 1090-1

12.12.2018

Die Europäische Kommission beantwortet auf Ihrer Internetseite http://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/product-regulation/faq/ Fragen zur Bauproduktenverordnung. In FAQ 31 beschäftigt sie sich mit der Frage, wann eine CE-Kennzeichnung auf der Grundlage der EN 1090-1 +A1:2011 angebracht werden muss. Im speziellen auch mit der Frage, ob Treppen und Geländer in den Geltungsbereich von EN 1090-1 fallen.

Da Treppen und Geländer im Regelfall keine tragende Funktion für das Bauwerk haben, dürfen sie nicht mit einer CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 versehen werden.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) weißt in ihren Mitteilungen 02/2017 darauf hin, dass für eine Vielzahl von Produkten, die nicht in den Anwendungsbereich von EN 1090-1 fallen, für die also keine Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 möglich ist, die Regelungen in den europäischen Fachnormen EN 1090-2 und EN 1090-3 durchaus zu beachten sind. Dies gilt z. B. für Treppen, Brüstungen und Geländer.

Die Metaltec Suisse kommt in Ihrem Schreiben „EN 1090 – Präzisierung der EU-Kommission“ vom 16.01.2017 zu einem ähnlichen Ergebnis.